Bundesgerichtshof Karlsruhe: Erhöhung der „relativen Sättigungsgrenze“ für den Ehegattenunterhalt
larskroeger2023-05-25T10:46:00+00:00Mit Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 15.11.2017, Aktenzeichen XII ZB 503/16 hat der Bundesgerichtshof eine weitere Entscheidung zur sogenannten Sättigungsgrenze im nachehelichen Unterhalt und weiteren Verpflichtungen getroffen. Zunächst entschied der Bundesgerichtshof, dass eine Auskunftsverpflichtung nur dann, und damit nur in äußerst seltenen Fällen, nicht besteht, wenn die Auskunft über die Einkommensverhältnisse [...]