Über larskroeger

Der Autor hat bisher keine Details angegeben.
Bisher hat larskroeger, 13 Blog Beiträge geschrieben.

Bundesgerichtshof Karlsruhe: Erhöhung der „relativen Sättigungsgrenze“ für den Ehegattenunterhalt

2023-05-25T10:46:00+00:00

Mit Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 15.11.2017, Aktenzeichen XII ZB 503/16 hat der Bundesgerichtshof eine weitere Entscheidung zur sogenannten Sättigungsgrenze im nachehelichen Unterhalt und weiteren Verpflichtungen getroffen. Zunächst entschied der Bundesgerichtshof, dass eine Auskunftsverpflichtung nur dann, und damit nur in äußerst seltenen Fällen, nicht besteht, wenn die Auskunft über die Einkommensverhältnisse [...]

Bundesgerichtshof Karlsruhe: Erhöhung der „relativen Sättigungsgrenze“ für den Ehegattenunterhalt2023-05-25T10:46:00+00:00

Amtsgericht München: Vorverlegung der Flugabreisezeit kann zur Minderung des Reisetagespreises berechtigen

2019-10-01T14:38:53+00:00

Mit Urteil vom 22.03.2019, Aktenzeichen 132 C 1229/19 hat das Amtsgericht München entschieden, dass die Veränderung des Ankunftsflughafens und die damit aufgrund eines notwendigen Bahntransfers einhergehende Verlängerung der Reisezeit um 6,5 Stunden dazu berechtigen, eine Minderung des Reisepreises vorzunehmen und zwar pro Stunde der verlängerten Reisezeit 7,5% des Reisetagespreises.  [...]

Amtsgericht München: Vorverlegung der Flugabreisezeit kann zur Minderung des Reisetagespreises berechtigen2019-10-01T14:38:53+00:00

Verwaltungsgericht Düsseldorf: Mindestkörpergrößen für Polizeibewerber in NRW sind rechtswidrig

2023-05-25T10:46:07+00:00

  Mit Urteil vom 08.08.2017 hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf entschieden, dass die bisher geltenden Mindestkörpergrößen für Polizeibewerber in NRW rechtswidrig sind. Bislang galten nach einem Erlass des Innenministeriums NRW Mindestkörpergrößen von 163 cm für weibliche und 168 cm für männliche Polizeibewerber. […]

Verwaltungsgericht Düsseldorf: Mindestkörpergrößen für Polizeibewerber in NRW sind rechtswidrig2023-05-25T10:46:07+00:00
Nach oben